"Das, was die Mediation jetzt geschafft hat, ist,
dass wir erkannt haben, dass wir uns eigentlich
besser verstehen als gedacht, und dass wir
versuchen werden, dieses Defizit, dass wir
hatten, wieder aufzuarbeiten und
zu einem guten Ende zu führen."

Paul Böhm, Architekt

Fallbeispiel

Verkauf, Teilung, Abbruch, Neubau, Denkmalschutz, Brandschutz, Stellplätze, Nachbarbeteiligung ... Die Projektentwicklung in einem dichten, gewachsenen Bebauungszusammenhang muss viele Einzelpunkte berücksichtigen und sinnvoll koordinieren.

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Projektentwicklung

In deutschen Großstädten ist die Projektentwicklung ein Spiel mit vielen Unbekannten. Baurecht ist bei weitem nicht so eindeutig und klar, wie wir es vielleicht erwarten. In vielen Fragen bedarf es der Auslegung durch die Planer und durch die Genehmigungsbehörden. Hier muss „verhandelt“ werden.

Die Entwicklung eines Bauprojekt findet im Spannungsfeld verschiedener Interessen statt: Investoren, Stadtplanung, Politik, Genehmigungsbehörden und Nachbarn haben nicht nur häufig sehr unterschiedliche Ziele und Wünsche, sie sprechen oft auch (scheinbar) verschiedene Sprachen.

Werden diese unterschiedlichen Anforderungen  an ein Bauprojekt nicht oder zu spät erkannt, so entstehen Konflikte, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung oder gar zu aufwändigen Planungsänderungen führen können.

Deshalb ist es für den Projekterfolg von großer Bedeutung, die unterschiedlichen Anforderungen an ein Bauprojekt vom Planungsbeginn bis zur Fertigstellung  frühzeitig herauszufinden und zu berücksichtigen.

Durch die Einschaltung eines Mediators bei der Anhörung und Beteiligung der Beteiligten und der vom  Bauprojekt Betroffenen wird die Entstehung und Eskalation von Konflikten vermieden und bestehende Unstimmigkeiten können kurzfristig beigelegt werden.

In der Theorie ist es ganz einfach: Wer ein Grundstück bebauen möchte, der wirft einen Blick in den von der Gemeinde beschlossenen Bebauungsplan und kann dort ablesen, welche Art der Nutzung auf seinem Baugrundstück zulässig ist, wie viele Geschosse gebaut werden können, wie groß die Ausnutzung des Grundstückes sein darf. Dies ist – stark vereinfacht dargestellt – die Theorie.

In der Praxis sieht es häufig ganz anders aus, das Baugrundstück liegt im dicht bebauten Zentrum einer Großstadt, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Seitens der Kommune wurde und wird keine Notwendigkeit gesehen, die Bebauungsmöglichkeiten planungsrechtlich durch eine solche Ortssatzung zu regeln. Der Neubau muss sich in einem solchen Fall „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen (§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch).